Neue Regelungen für den Sport - Die Einführung der Inzidenzstufe 0

© LSB NRW | Andrea Bowinkelmann www.lsb.nrw

Ab heute (09.07.2021) gilt für das Land NRW eine neue Corona-Schutzverordnung.

Eine wesentliche Änderung der neuen Verordnung ist die Einführung der Inzidenzstufe 0. Diese gilt in Kreisen und kreisfreien Städten, die seit mindestens fünf Tagen eine 7-Tage-Inzidenz von 10 oder weniger aufweisen.
Der Kreis Paderborn befindet sich ab Freitag, den 09.07.2021 in Inzidenzstufe 0. Mit der Einordnung in die neue Inzidenzstufe ergeben sich für den Sport folgende Änderungen:

  • Die in der Corona-Schutzverordnung unter §14 „Sport“ genannten Beschränkungen der Absätze 1 bis 4 entfallen. So kann auf die in Inzidenzstufe 1 noch notwendige Masken- und Abstandsregelung sowie die Personenbegrenzungen vollständig verzichtet werden.  Ebenso entfällt die Nachweispflicht eines negativen Schnelltestes bei Sportangeboten in geschlossenen Räumen.
  • Befindet sich auch die Landesinzidenz unter 10 dürfen Sportveranstaltungen mit über 500 Personen ohne Negativtest stattfinden. Abweichend hiervon sind Veranstaltungen mit 5.000 oder mehr (maximal 25.000 oder der Hälfte der maximalen Kapazitätsauslastung) Zuschauern. Diese sind nur mit Negativtestnachweis und einem genehmigten Hygienekonzept möglich.
  • Die (einfache) Rückverfolgbarkeit der Sportler*innen und Zuschauer*innen muss nicht mehr sichergestellt werden. Es liegt im eigenen Ermessen der Vereine ob an dieser Maßnahme weiter festgehalten werden soll.
  • Eine Rückstufung in Inzidenzstufe 1 geschieht, sobald die Kreisweite Inzidenz acht aufeinanderfolgende Tage den Wert von 10 überschreitet.