Förderungen
Sportvereine in Nordrhein-Westfalen können von zahlreichen Förderprogrammen profitieren und damit ihre Vereinsarbeit stärken. Voraussetzung hierfür ist eine Doppelmitgliedschaft, d.h. der Sportverein ist in einem Stadt- oder Kreissportbund und in einem Sportfachverband Mitglied. Außerdem muss er sich in dem jeweiligen Kalenderjahr an der Bestandserhebung des Landessportbundes NRW beteiligt haben.
Aktuell laufende Förderprogramme
Antragstellung vom 09.02.2026 bis zum 31.05.2026 über das Förderportal möglich. Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 7,56 Millionen Euro zur Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine zur Verfügung. Die Förderung unterstützt die Leitung der Übungsarbeit in Sportgruppen von Vereinen, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Die Übungsarbeit muss:
- von anerkannten Übungsleiter*innen durchgeführt werden
- ganzjährig stattfinden (außer während der Schulferien)
- vorrangig im Kinder- und Jugendsport sowie in der Nachwuchsförderung angesiedelt sein
Folgende Qualifikationen werden anerkannt:
- Übungsleiter*in-/Trainer*in- oder Jugendleiter*in-Lizenz (mindestens 1. Lizenzstufe) des DOSB oder des Landessportbundes NRW
- Abgeschlossenes Studium im Bereich Sportwissenschaften oder ein Studium mit mindestens 60 ECTS im Fach Sport
- Berufsabschluss als staatlich anerkannte*r Sport- und Gymnastiklehrer*in, Fachkraft für Bäderbetriebe oder Ausbilder*in Schwimmen der DLRG NRW oder Schwimmlehrer*in des Schwimmverbands NRW.
Weitere Informationen findet ihr hier: Zuschüsse für Übungsleiter*innen | Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.
Übungsleiter*innen-Offensive 2026
Antragsstellung ab dem 23.02.2026 über das Förderportal möglich. Antragstellung bis spätestens 31.10.2026 oder wenn die zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind. Im Haushaltsplan stehen 1 Mio. Euro zur Finanzierung von Teilnahmegebühren für Qualifizierungsmaßnahmen die zum Erwerb einer Lizenz im System des DOSB, des LSB NRW und seiner Sportjugend oder der Sportfachverbände in NRW erforderlich sind zur Verfügung. Die Förderung umfasst bis zu 500 Euro pro Maßnahme. Es sind mehrere Maßnahmen pro Verein förderfähig. Die Qualifizierungsmaßnahmen müssen zwischen dem 01.01.2026 und 31.12.2026 durchgeführt und abgeschlossen sein. Die Förderung wird nach Abschluss der Maßnahme und Einreichung der Teilnahmebestätigung sowie Rechnung ausgezahlt.
Weitere Informationen findet ihr hier: Übungsleiter*innen-Offensive 2026 | Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.
Die Sportförderrichtlinien des Kreises Paderborn bieten den Vereinen neben deren eigenem Engagement, ideelle und finanzielle Unterstützung bei der Durchführung sportlicher Aktivitäten. Die Förderung betrifft sowohl den Leistungssport als auch den Breitensport.
Die Bewirtschaftung der Förderpositionen II.2 bis II.7. erfolgt durch den KreisSportBund Paderborn e.V. Für die Förderposition II.1 ist das Schul- und Sportamt des Kreises Paderborn zuständig.
Für die Positionen II.2 bis II.7 reichen Sie Ihren Förderantrag bis zum 31.03.2026 bei uns per E-Mail oder postalisch (KreisSportBund Paderborn e.V., Am Bischofsteich 42, 33102 Paderborn) ein.
Die Sportförderrichtlinien des Kreises Paderborn können Sie hier einsehen.
Diesjähriges Förderthema: „Digital in die Zukunft – engagiert mit KI und Co“. Gefördert werden Projekte zur Digitalisierung oder zum Einsatz von KI. Antragstellung für die Förderperiode 2026 ist vom 2. März bis zum 1. November 2026 möglich. Weitere Informationen findet ihr hier: Förderprogramm »2.000 x 1.000 Euro für das Engagement« | Engagiert NRW
Förderung von Mikroprojekten zur Gesundheitsförderung
Im Kontext des TK geförderten Projektes „Gesunde Kommune im Kreis Paderborn“ stellt die TK zusätzliche Fördermittel für orts- und zielgruppenbezogene Gesundheitsprojekte bereit. Auch der KSB Paderborn wird bei der Umsetzung des Verfügungsfonds unterstützen, indem er dem Kreis Paderborn durch seine langjährige Erfahrung in der Gesundheitsförderung beratend zur Seite steht.
Ab dem 1. April 2025 können Vereine, Initiativen und Institutionen aus dem gesamten Kreisgebiet finanzielle Unterstützung für ihre Gesundheitsprojekte beantragen. Insgesamt stehen 100.000 Euro für zwei Jahre zur Verfügung, mit einer einmaligen Fördersumme von bis zu 5.000 Euro pro Projekt.
Gefördert werden Vorhaben aus den Bereichen Ernährung, Bewegung, Stressreduktion, Gewaltprävention, Medienkompetenz sowie der Umgang mit Genuss- und Suchtmitteln. Diese können jedoch nicht für bereits bestehende Projekte beantragt werden.
Besonderer Fokus liegt im ersten Jahr auf den Zielgruppen Kinder bis sechs Jahre sowie Menschen über 55 Jahren. Im Verlauf besteht die Möglichkeit, auch weitere Zielgruppen miteinzubeziehen. Die Projekte sollen niedrigschwellige, nachhaltige Angebote schaffen und den Zugang zu gesundheitsfördernden Strukturen im Kreis Paderborn erleichtern.
Nähere Informationen findet ihr hier:
https://www.kreis-paderborn.de/kreis_paderborn/aemter/53/kommunale-gesundheitsfoerderung.php
Antragstellung: 1. November 2025 bis 31. Oktober 2026. Es werden Maßnahmen gefördert, die sich mit dem Thema Heimat und Heimatgeschichte im Zusammenhang mit lokalen und regionalen Inhalten befassen. Beantragt kann ein Projektzuschuss in Höhe von 2.000 Euro.
Beispielförderungen:
- Erlebbarmachen von Heimatgeschichte über digitale Medien,
- Aufbau eines neuen Geschichtslehrpfades bzw. eines Denkmalpfades,
- Erstellung von Stadtführern für Kinder, Jugendliche und Erwachsene,
- Produktion von (zielgruppenspezifischem) Erklärvideo zu identitätsstiftendem Gebäude,
- Entwicklung von interaktiven Stadtteil- oder Dorf-Apps zur Stärkung der örtlichen Gemeinschaft und zur Einbindung nicht nur von Neubürgerinnen und Neubürgern,
- Heimaterfahrungen durch Naturerfahrung,
- Organisation einer Sonderausstellung zu einem aktuellen Thema mit Heimatbezug,
- …
Die vorangegangene Aufzählung ist beispielhaft. Es können auch andere Maßnahmen in Betracht kommen, sofern sie geeignet sind, Menschen für lokale und regionale Besonderheiten zu begeistern – ohne dabei auszugrenzen.
Weitere Informationen findet ihr hier: Heimat-Scheck | MHKBD.NRW
Best-Practice Inklusionsprojekt und "Inklusives Ehrenamt"
Mit der Förderung Inklusionsprojekt zeichnet der Landesaktionsplan Inklusion Projekte im Inklusionsbereich aus, die andere Vereine inspirieren. Das Gewinnerprojekt erhält einen Sport-Gutschein im Wert von 500 Euro sowie ein Überraschungspaket. Darüber hinaus werden die ausgezeichneten Projekte auf Social Media bekannt gemacht, um das Engagement sichtbar zu machen und zum positiven Ansehen des Vereins beizutragen. Die Bewerbung erfolgt über ein Bewerbungsformular oder eines zweiminütigen Social Media Video bis zum 15.03.1026. Weitere Infos hier: Best-Practice Inklusionsprojekt | Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.
Mit dieser Förderung „Inklusives Ehrenamt“ würdigt der Landesaktionsplan Inklusion das Engagement von Ehrenamtlichen, die Inklusion im Sport für Menschen mit Behinderung sichtbar machen. Bewerben können sich:
- Menschen mit Behinderung, die sich ehrenamtlich im organisierten Sport in NRW engagieren
- Menschen mit und ohne Behinderung, die sich ehrenamtlich für Inklusion im organisierten Sport in NRW engagieren
Die Gewinner*innen erhalten einen Sport-Gutschein im Wert von 250 Euro sowie ein Überraschungspaket. Zusätzlich werden die Gewinner*innen auf der Sportland NRW Seite des Landes NRW porträtiert und als Vorbilder für andere sichtbar gemacht. Die Bewerbung erfolgt über ein Bewerbungsformular oder eines zweiminütigen Social Media Video bis zum 15.03.2026. Weitere Informationen und Antragsdateien findet ihr hier: Best-Practice "Inklusives Ehrenamt" | Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.
Sportvereine, die sich im Rahmen des Bundesprogramms „Integration durch Sport“ für die Integrationsarbeit im und durch Sport engagieren, werden als Stützpunktvereine bezeichnet.
Wenn Sie eine Förderung im Rahmen des Programms erhalten möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit unserer Fachkraft auf. In einem Beratungsgespräch werden die Möglichkeiten und formalen Anforderungen einer Zusammenarbeit geklärt.
Die Förderung beinhaltet Gelder zwischen 500 € und 3150 € pro Jahr sowie die Möglichkeit zur Beratung und Netzwerkgestaltung durch die Fachkraft "Integration durch Sport".
Wir unterstützen gemeinsam mit unserem Kooperationspartner, dem Kommunalen Integrationszentrum des Kreises Paderborn, die Ausbildung von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte als Funktionsträger/innen in unseren Sportvereinen. Das ist eine Win-win-Situation für alle Beteiligten. Unsere Vereine ermöglichen den interessierten Menschen mit Zuwanderungsgeschichte die gleichberechtigte Teilhabe und Teilnahme bei der stärkeren Mitgestaltung des organisierten Sports, erweitern selbst ihre interkulturellen Kompetenzen, gewinnen neue Ehrenamtliche und werden attraktiver für Aktive mit Zuwanderungsgeschichte.
Die Voraussetzungen sind:
- Du bist aktives Mitglied in einem Sportverein im Kreis Paderborn
- Du bist mindestens 13 Jahre alt
- Du selbst oder ein Elternteil von dir hat eine Zuwanderungsgeschichte
Detaillierte Informationen und Vordrucke findest du hier.
Die Ansprechpartnerin ist Frau König:
E-Mail: koenigl@kreis-paderborn.de
Telefon: 05251 308-4638
Das Sonderurlaubsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen besagt, dass bis zu acht Arbeitstage pro Jahr als unbezahlter Sonderurlaub möglich sind. Arbeitnehmer/-innen, die ehrenamtlich in der Jugendhilfe tätig sind, können somit eine Erstattung des Verdienstausfalls für die leitende und helfende Tätigkeit beantragen, die beispielsweise in Jugendferienlagern, bei Jugendreisen, Jugendsportveranstaltungen oder internationalen Jugendbegegnungen ausgeübt wird. Derzeit profitieren fast 1.000 Personen pro Jahr von der Möglichkeit einer solchen Erstattung. Wer sich als Arbeitnehmer/-in in den genannten Bereichen freiwillig engagiert und dafür unbezahlten Sonderurlaub nimmt, kann sich den Verdienstausfall (rund 80 Prozent des Bruttogehalts) erstatten lassen!
Weitere Details erhalten Sie bei der Sportjugend NRW.
Diese Förderung hat die Steigerung der Lebensqualität im ländlichen Raum im Fokus. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt die Entwicklung von Orten und Ortsteilen bis zu 10.000 Einwohner*innen. Antragsberechtigt sind auch Sportvereine und förderfähig sind z.B. Bolzplätze, Skateparks oder Bouleanlagen, die öffentlich zugänglich sind. Bis zum 15.03.2026 können Anträge bei der Bezirksregierung Detmold gestellt werden. Eine vorherige Absprache mit der Kommune sowie der Bezirksregierung wird empfohlen. Weitere Informationen findet ihr hier: Struktur- und Dorfentwicklung | Bezirksregierung Detmold
Zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote für Startchancen-Schulen
Mit dem Startchancen-Programm wurde das bislang größte bildungspolitische Programm des Landes ausgerufen. Über einen Zeitraum von 10 Jahren (Schuljahre 2024/25 bis 2034/35) sollen Bildungsbenachteiligungen bei Schüler*innen sukzessive reduziert werden. In Nordrhein-Westfalen setzt das innovative Maßnahmenpaket „Startchance Bewegung“ als Teil des Startchancen-Programms gezielt auf die positiven Effekte von körperlicher Aktivität - sowohl auf das individuelle Lernverhalten und die Lernmotivation als auch auf die kognitive Leistungsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen.
An 923 Startchancen-Schulen können zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote gefördert werden. Diese Angebote fördern die sozial-emotionale Kompetenz und Persönlichkeitsentwicklung der Startchancen-Schüler*innen. Darüber hinaus tragen die positiven Effekte von körperlicher Aktivität zur Stärkung der Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen bei.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote an oder für Startchancen-Schulen, die
- zur Förderung der Selbstregulationskompetenzen von Kindern und Jugendlichen beitragen,
- gezielt sicherheitsrelevante Kompetenzen wie z. B. Schwimmen oder Radfahren vermitteln,
- eine dauerhafte Integration in den sozialen Nahraum ermöglichen,
- eine langfristige Einbindung der Schüler*innen in den Vereinssport fördern und/oder
- auf das Erreichen individueller sportlicher Ziele ausgerichtet sind.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind nordrhein-westfälische
- Sportvereine,
- Stadt- und Gemeindesportverbände,
- Stadt- und Kreissportbünde,
- Fachverbände,
- Freie Träger (z. B. der Kinder- und Jugendhilfe) und
- Private Anbieter (z. B. Schwimmschulen).
Wie kann ich einen Antrag stellen und wer berät inhaltlich?
Eine Antragsstellung ist jederzeit über das LSB-Förderportal für das laufende Schuljahr möglich.
Startchancen Schulen:
- Grundschule Kaukenberg
- Grundschule an der Lippeaue
- Hauptschule Mastbruch
- GSV Bonhoeffer-Heinrich
- Sertürnerschule
- GSV Riemeke-Theodor
- Kolping Berufskolleg
- Agnes-Neuhaus Berufskolleg
Mitmachaktionen zum Ehrentag
Ziel dieser Förderung ist es in dem Aktionszeitraum 16. Bis 31. Mai 2026 möglichst viele Menschen einzuladen aktiv zu werden oder das Engagement sichtbar zu machen. Beispiele sind offenes Singen, Ehrenamtsmesse, Müllsammelaktionen oder Tag der offenen Tür im Sportverein. Die Förderung beträgt 500 pro Aktion, Eigenanteil ist nicht notwendig. Förderfähig sind z.B. Aktionsbezogene Anschaffungen (z.B. Materialien, Arbeitsmittel). Bewerbungsberechtigt sind Privatpersonen, die z.B. selbst oder die im Namen von Gemeinnützigen Organisationen eine Idee einreichen (Bewerbungsstart: 02. Februar 2026 über das Förderportal der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt). Weitere Informationen findet ihr hier: Aktionsförderprogramm - Der Ehrentag. Für dich. Für uns. Für alle.
Engagement gewinnen. Ehrenamt binden. Zivilgesellschaft stärken.
Mit diesem Förderprogramm der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt können Vereine aus strukturschwachen oder ländlichen Regionen, dazu zählen wir auch, bis zu 1.500 Euro (10 % Eigenanteil) für das Thema Ehrenamt beantragen. Förderfähig sind Dinge, die über das hinausgehen, was den normalen Vereinsalltag betrifft, z.B. ein Dankfest für Ehrenamtliche, IT und Technik, kleine Präsente aber auch wiederkehrende Formate, wie ein Sportfest oder ein Tag der offenen Tür, hier muss nur begründet werden, welchen zusätzliche Mehrwert die Förderung schafft. Weitere Informationen findet ihr hier: Mikroförderprogramm - Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Aktuell keine Anträge möglich
Antragsfrist abgelaufen!
Einmal im Jahr vergibt die DFL Stiftung Fördermittel zu einem Themenschwerpunkt. Der Fokus in diesem Jahr liegt auf Begegnungen im und durch Sport, die Räume für Zugehörigkeit, Vertrauen und Anerkennung eröffnen und einen niedrigschwelligen Austausch zwischen unterschiedlichen Gruppen und Personen ermöglichen. Der Fördertopf bietet Förderungen von bis zu 7.500,00 € pro Projekt. Gefördert werden auch laufende Projekte, die erweitert oder ergänzt werden sollen. Bewerbungsschluss ist der 1. März 2026. Weitere Informationen erhaltet ihr hier: Fördertopf „Bewegung. Begegnung. Zukunft.“ - DFL Stiftung
Das Sportgeräteförderprogramm ist für dieses Jahr bereits vollständig ausgeschöpft. Ein Antrag ist somit nicht mehr möglich.
Antragsstellung ab dem 22.01.2026 über einen Antrag möglich. Dieses Förderprogramm soll es motivierten Vereinen und anderen gemeinnützigen Institutionen erleichtern, neue inklusive Angebote ins Leben zu rufen und somit für ein „Mehr“ an Inklusion in Nordrhein-Westfalen zu sorgen. Zu diesem Zweck werden die Anschaffungskosten für Sportmaterialien, die benötigt werden, um inklusive Angebote zu eröffnen, mit mind. 1.000 Euro bis max. 3.000 Euro bezuschusst. Das Förderprogramm des Landessportbundes NRW e.V. wird durch Finanzmittel der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen ermöglicht. Es wird nach Eingangsdatum entschieden. Nach Ausschöpfung der maximalen Fördersumme werden keine weiteren Anträge bewilligt. Weitere Informationen und Antragsdateien findet ihr hier: Sportgeräteförderprogramm | Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.
Das Förderbudget ist ausgeschöpft. Es können keine Anträge mehr gestellt werden.
Antragstellung ab dem 09.02.2026 über das Förderportal möglich. Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt finanzielle Mittel zur Förderung des Engagements von Sportvereinen zur Verfügung. Förderfähig sind Maßnahmen von Sportvereinen, die im Zeitraum 01.01.2026 - 31.12.2026 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der nachfolgenden Förderschwerpunkte zuordnen lassen:
- Sport im außerunterrichtlichen Schulsport,
- Sport in Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Kindertagespflege,
- Inklusion im Sport,
- Sport der Älteren, Sport gegen Einsamkeit,
- Mädchen und Frauen, Chancengleichheit und Vielfalt im Sport,
- Gesundheits- und Rehasport,
- Integration durch Sport,
- Nachhaltige Entwicklung im Sport, sowie
- Olympische und Paralympische Spiele in Nordrhein-Westfalen.
Weitere Informationen findet ihr hier: Förderprogramm 1000x1000 | Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.
Inklusionsscheck
Um das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung zu stärken, stellt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Fördermittel zur Verfügung. Vereine können zwei Mal im Jahr einen Antrag für einen Inklusionsscheck in Höhe von 2.000 Euro stellen.
Förderfähig ist die inklusive Gestaltung von, Veranstaltungen, Publikationen, Kulturaktivitäten, Aktivitäten im Kontext von Digitalisierung, Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildungen, Sport-, Bewegungs- und Freizeitangebote oder Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit.
Beispiele: Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschern, Erstellung von Informationsmaterialien in Leichter Sprache, barrierefreie Umgestaltung von Webseiten, Anschaffungen mobiler Rampen zur Unterstützung von Barrierefreiheit, Unterstützung von Maßnahmen zur Beteiligung von Menschen mit Behinderungen, Fortbildung von Übungsleiter/innen für inklusive Sport-, Bewegungs- oder Freizeitangebote, inklusive Gestaltung von Straßenfesten.
Es können darüber hinaus auch andere Maßnahmen in Betracht kommen, sofern sie geeignet sind, Inklusion vor Ort sichtbar und erlebbar zu machen.
Anträge können voraussichtliche Ende März / Anfang April 2026 gestellt werden.
Engagementpreis NRW
Der Engagementpreis NRW ist eine jährliche Auszeichnung der Staatskanzlei NRW und der NRW-Stiftung, die ehrenamtliche Projekte würdigt, meist zu jährlich wechselnden Schwerpunktthemen. Details zum konkreten Motto für 2027 stehen noch nicht fest.
Motto 2025: Nachwuchs sichern und Zukunft gestalten – Talente fördern und Potenziale entfalten
Motto 2026: Begegnen. Bewegen. Verbinden. – gemeinsam aus der Einsamkeit. 12 Projekte sind nominiert, Preisträger werden Ende 2026 bestimmt, weitere Informationen hier: Engagementpreis NRW 2026 | Engagiert NRW
Klima.Sieger
Mit dem Wettbewerb Klima.Sieger unterstützt Westfalen Weser energetische Maßnahmen an Vereinsgebäuden. Ziel des Wettbewerbs ist es, Vereine in ihrem ehrenamtlichen Engagement für den Klimaschutz und die Energieeffizienz vor Ort finanziell und mit KnowHow zu unterstützen. Preisgelder von bis zu 25.000 Euro winken den Gewinnern. Weitere Informationen hier: Klima.Sieger – Vereine aus unserer Region zeigen, wie Klimaschutz gelingt: Westfalen Weser
Die Bewerbungsfrist ist am 11.01.2026 abgelaufen.
Moderne Sportstätten
Die Förderentscheidungen sind bereits vorgenommen. Es können keine Anträge mehr gestellt werden. Die Frist zur Abgabe der Verwendungsnachweise bei der NRW.Bank ist bis zum 30.06.2027 verlängert worden.
