Förderungen
Sportvereine in Nordrhein-Westfalen können von zahlreichen Förderprogrammen profitieren und damit ihre Vereinsarbeit stärken. Voraussetzung hierfür ist eine Doppelmitgliedschaft, d.h. der Sportverein ist in einem Stadt- oder Kreissportbund und in einem Sportfachverband Mitglied. Außerdem muss er sich in dem jeweiligen Kalenderjahr an der Bestandserhebung des Landessportbundes NRW beteiligt haben.
Eine Übersicht finden Sie hier.
Digitalisierung der Sportbünde und Vereine in OWL
Durch die Pandemie bedingt ist eine Modernisierung der digitalen und medialen Ausstattung im Breitensport erforderlich. Die Maßnahme soll die Digitalisierung des organisierten Breitensports in Nordrhein-Westfalen, der sich durch auf freiwilligen Engagement basierende Strukturen sowie dessen soziale und pädagogische Funktion auszeichnet, durch eine moderne und zeitgemäße mediale Ausstattung vorantreiben.
Dieses Projekt wird durch die Europäische Union als Teil der Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie finanziert.

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Förderprogramme
Anträge zur "Übungsleiter*innen-Offensive" im Jahr 2023 können nicht mehr eingereicht werden - das Budget ist ausgeschöpft!
1 Million Euro stellt das Land NRW für die Qualifizierung von Übungsleitungen zur Verfügung. Durch diese Förderung sollen neue ehrenamtliche Übungsleiter*innen und Trainer*innen gewonnen werden.
Ausbildungsgebühren des jeweiligen Anbieters werden bis zu 500 Euro pro Qualifizierungsmaßnahme gefördert. Darunter fallen sowohl Ausbildungen zu Schwimmlehrer*innen, Schwimmlehrer*innenassistenz, Sporthelfer*innen und Trainer*innenassistenz als auch Ausbildungen innerhalb der 1. Lizenzstufe C und auch innerhalb der 2. Lizenzstufe B.
Voraussetzung zur Förderung ist die Mitgliedschaft eines Vereins im zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund oder bei einem Fachverband des LSB NRW. Zudem muss der Verein als gemeinnützig anerkannt sein und den aktuellen Nachweis darüber einreichen.
Anträge können per Mail an uebungsarbeit@lsb.nrw oder postalisch beim Landessportbund NRW eingereicht werden.
„Landesprogramm 1000×1000 – Anerkennung für den Verein“ ist der Programmtitel mit dem das gesellschaftliche Engagement von Sportvereinen gefördert wird.
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen hat dem Landessportbund NRW auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine zur Verfügung gestellt. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.
Für das Jahr 2023 gelten folgende Förderschwerpunkte:
- Kooperation Sportverein mit Schulen
- Kooperation Sportverein mit Kindertageseinrichtungen
- Integration
- Inklusion
- Gesundheitssport
- Sport der Älteren
- Mädchen und Frauen im Sport
- Reha-Sport
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund (Doppelmitgliedschaft) sind.
Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2023 – 31.12.2023 durchgeführt werden und sich einem der insgesamt acht Förderschwerpunkte zuordnen lassen.
Die Beantragung ist bis zum 30.05.2023 im Förderportal des LSB NRW möglich.
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter. Insgesamt stehen 7,56 Mio. Euro zur Verfügung.
Voraussetzung zur Förderung ist die Gemeinnützigkeit eines Vereins sowie die erfolgte Mitgliedermeldung (Bestandserhebung) für das Jahr 2023. Außerdem müssen Vereine Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- oder Kreissportbund sein (Doppelmitgliedschaft) und über lizensierte Übungsleitungen verfügen. Gefördert wird der Trainingsbetrieb im Breitensport. Die Beantragung wird ab dem 30. März möglich sein. Weitere Informationen zum Programm lesen Sie auf der Seite Förderung der Übungsarbeit.
Anträge können bis zum 30. Mai 2023 über das Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden.
Die gestiegenen Energiepreise machen auch den Sportvereinen zu schaffen. Zahlreiche Einsparmaßnahmen sind bereits getroffen worden, nun gibt es auch finanzielle Unterstützung. Ab sofort ist die Beantragung von Mitteln aus dem Paket „Soforthilfe Sport 2023 – Krisenhilfe NRW“ des Landes möglich.
Die Anträge müssen bis zum 30. Mai 2023 über das Förderportal des LSB NRW gestellt werden. Das hierfür entwickelte Antragsformular ist über das Förderportal als Download abrufbar.
Die wichtigsten Informationen in Kürze:
- Antragsberechtigt sind gemeinnützig anerkannte Sportvereine, die einer Mitgliedsorganisation des LSB NRW angehören (VKZ notwendig).
- Das Zeitfenster, für das Mehrkosten geltend gemacht werden kann (sog. „Billigkeitszeitraum“) ist vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2023.
- Voraussetzung für die Förderung sind gestiegene Energieausgaben beim Antragsteller durch den Betrieb und / oder die Nutzung einer Sportstätte samt dazugehöriger Infrastruktur innerhalb des Billigkeitszeitraums aufgrund der Erhöhung von Energiepreisen ggü. dem Vergleichszeitraum.
- Als Vergleichsgrundlage dienen die vertraglich fixierten Preise je Energieträger bzw. das Nutzungsentgelt mit Gültigkeit zum 31. März 2022.
- Die gestiegenen Energiekosten beziehen sich sowohl auf (vereins)eigene und gepachtete Anlagen als auch auf genutzte Anlagen der Kommune oder eines privaten oder gewerblichen Eigentümers.
- Es werden bis zu 60% der dargestellten Mehrkosten bezuschusst – die maximale Billigkeitsleistung pro Antragsteller beträgt 200.000 Euro.
- Die Billigkeitsleistungen aus dem Krisenpaket des Landes NRW sind kombinierbar mit den Bundeshilfen (bspw. Preisbremsen für Erdgas, Fernwärme und Strom) sowie möglichen kommunalen Hilfsprogrammen – eine Überkompensation der entstandenen Mehrkosten wird ausgeschlossen.
Für Rückfragen zur Energie-Krisenhilfe hat der LSB eine Hotline (0203/7381-900) und ein E-Mail-Postfach (energie@lsb.nrw) eingerichtet.
Ebenso finden Sie eine FAQ-Sammlung, die laufend aktualisiert wird
Moderne Computer, Monitore, Laptops und Drucker statt veralteter oder fehlender Technik. Sportvereine in NRW können an einer Vollförderung bei Anschaffungen im Bereich der Digitalisierung partizipieren: Das Land NRW stellt den Sportorganisationen insgesamt 30 Mio. Euro EU-Fördermittel zur „Digitalisierung des Breitensports“ zur Verfügung.
Für den organisierten Sport in NRW ist dies in vielerlei Hinsicht eine große Chance. Mit den zur Verfügung gestellten Mitteln können vorhandene digitale Infrastruktur ausgebaut und die digitalen Möglichkeiten, die derweil an finanziellen Hürden scheiterten, besser genutzt werden.
Die Förderung der Sportvereine basiert auf einem Weiterleitungsverfahren. Das läuft wie folgt ab:
- Antragsstellung bis 10.03.2023 beim zuständigen Stadt- oder Kreissportbund.
- Erhalt des Weiterleitungsvertrags (die Bewilligung) durch KSB/SSB bis zum 10.07.2023.
- Der Durchführungszeitraum (Kaufvorgang) beginnt mit dem Erhalt des Weiterleitungsvertrages und endet spätestens am 15.09.2023.
- Soweit möglich sind für die Beschaffung/Vergabe mindestens 3 Angebote einzuholen. Das Verfahren und die Ergebnisse sind zu dokumentieren.
- Vorlage des Verwendungsnachweises beim zuständigen KSB/SSB nach Abschluss des Kaufvorgangs spätestens aber bis zum 15.09.2023.
- Der SSB/KSB kumuliert die einzelnen Verwendungsnachweise (der Sportvereine), erstellt einen Gesamtverwendungsnachweis und leitet ihn an die zuständige Bezirksregierung weiter. Auf Basis dessen erhält der Bund die Mittel.
- Auszahlung (bzw. Weiterleitung) der Zuwendung durch den SSB/KSB an den Sportverein.
Förderrichtlinien
Antrag für Sportvereine
Präsentation zur Informationsveranstaltung am 26.01.2023
Die zurückliegende Corona-Pandemie hat den Sport hart getroffen. Insbesondere Kinder und Jugendliche haben unter den schwierigen Bedingungen für unsere Sportvereine und den fehlenden Angeboten gelitten. Um die entstandenen Defizite auszugleichen, sind zahlreiche und vielfältige Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote für Kinder und Jugendliche erforderlich. Die Landesregierung stellt daher im Rahmen einer „Bewegungsoffensive 2023" einmalig zusätzliche Mittel in Höhe von einer Million Euro für Projekte zur Verfügung.
Eine Antragsstellung ist nur vom 15.02. bis 15.03. 2023 möglich.
Vereine werden aufgerufen, Projektideen einzureichen, die dazu geeignet sind, Kinder und Jugendliche kurzfristig wieder in Bewegung zu bringen. Insgesamt können zwischen 100 und 150 Projektideen verwirklicht werden.
- Pro Projekt stehen Fördermittel nur zwischen 2.500 € und 10.000 € zur Verfügung.
- Eine Antragsstellung ist vom 15.02.-15.03.2023 möglich. Der Juryentscheid zu geförderten Projekten ist am 28.03.2023. Danach werden alle Antragsteller*innen benachrichtigt.
- Durchführungszeitraum der Projekte: Mai bis Dezember 2023
Antrag
- Vor einer Antragsstellung möchten wir Sie darum bitten, sich unser Merkblatt durchzulesen.
- Für die Beantragung laden Sie bitte das Antragsformular herunter.
Mit dem Ziel, nach der Corona-Pandemie unter anderem wieder mehr Menschen in Deutschland in Bewegung zu bringen und für den Vereinssport zu begeistern, haben der Deutsche Olympische Sportbund und das Bundesministerium des Innern (BMI) das Programm „ReStart – Sport bewegt Deutschland“ ins Leben gerufen.
Sportttage sind Feiertage: Finanzielle Unterstützung für Vereinsevents und Kooperationen | 4000 x 1000€
Ab dem 26. Januar 2023 können Vereine sowie Stadt- und Kreissportbünde bis Ende Juli 2023 beim DOSB (https://www.dosb.de/restart) finanzielle Unterstützung in Höhe von 1000€ beantragen. Mit den Geld können Veranstaltungen, Kooperationen mit weiteren Stakeholdern, öffentlichkeitswirksame Aktionen, Angebotsentwicklung im Verein oder themenspezifische Projekte finanziert werden, um öffentlichkeitswirksam neue Mitglieder zu akquirieren oder zurückzugewinnen.
Die für die Aktionen anfallenden Sachkosten, die im Rahmen der Umsetzung einen finanziellen Mehraufwand für den Verein oder Stadt-/Kreissportbund darstellen, können in Höhe von 1.000 Euro, nach vorheriger Antragsstellung und Bewilligung durch den DOSB, erstattet werden. Vorzeitig getätigte Ausgaben können nicht berücksichtigt werden.
Es werden 4000 Anträge durch den DOSB bewilligt. Daher gilt: schnell und kreativ sein lohnt sich. Hier gibt es weitere Informationen.
Kostenlos zurück in den Verein – Der Sportvereinsscheck
Ab dem 24. Januar 2023 stehen auf der DOSB Website 150.000 Sportvereinsschecks im Wert von je 40 € für Privatpersonen zum Download zur Verfügung. Mit den Sportvereinsschecks sollen sportinteressierte Menschen für den Sport zurückgewonnen und Bewegungs-Muffel für mehr Bewegung neu begeistert werden.
Die Personen haben vier Wochen Zeit, ihren Sportvereinsscheck als Zuschuss für eine Vereinsmitgliedschaft oder Kursgebühr in einem NRW-Sportverein ihrer Wahl, der Mitglied in einem SSB/KSB und/oder einem Fachverband ist, einzulösen. Das Downloadportal ist hierfür im Zeitraum vom 24. Januar 2023 bis zum 31. August 2023 geöffnet.
Die Sportvereine bekommen die Sportvereinsschecks von den Personen ausgedruckt oder digital ausgehändigt. Der Verein kann diesen innerhalb von zehn Wochen ab Ausstellungsdatum beim DOSB über die Internetplattform einreichen.
Bewerbung der Kampagne
Machen Sie sich als Verein das Angebot zu Nutze und informieren Sie öffentlichkeitswirksam in ihrer Region darüber. Fertige Werbemittel, Layoutvorlagen und einen Bilderpool für die Bewerbung finden Vereine hier.
Die coronabedingten Einschränkungen haben bei vielen Schülerinnen und Schülern zu Bewegungsdefiziten geführt. Hier kann der organisierte Sport eine wichtige Rolle einnehmen und mit geeigneten Maßnahmen bei der Kompensation dieser Defizite unterstützen.
Deshalb stellt das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW ab sofort bis zum 31 Juli 2023 dem Sport ein Budget von 1 Millionen Euro zur Verfügung. Mit zusätzlichen Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten ist es das Ziel, eine individuelle sport- und bewegungsorientierte Förderung zum Ausgleich von motorischen Defiziten und zur gesundheitlichen und sozialen Potenzialentwicklung zu schaffen.
Gefördert wird ein sportpraktisches Gruppenangebot von mindestens 10 Teilnehmer*innen und mindestens 6 Zeitstunden; es kann an einem Tag durchgeführt werden, aber auch auf mehrere Tage verteilt stattfinden, wobei die Mindestdauer einer Einheit 90 Minuten beträgt. Angebote können in den Ferien, an Wochenenden oder unterrichtsbegleitend – also während des laufenden Schuljahres an unterrichtsfreien Nachmittagen – stattfinden. Als außerschulische Angebote können Maßnahmen während des laufenden Schuljahres nicht in den Unterrichtsalltag eingebettet werden; sie müssen vom Schulunterricht und Ganztagsangebot abgegrenzt sein.
Das Angebot wird mit max. 500 Euro pro Tag (6 Stunden) bezuschusst. Für Angebote des organisierten Sports (Sportvereine, Mitgliedsorganisationen) besteht für die Teilnehmer*innen und Übungsleitungen Versicherungsschutz über die Sportversicherung des LSB NRW.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Sportjugend NRW.
Die Sportförderrichtlinien des Kreises Paderborn bieten den Vereinen neben deren eigenem Engagement, ideelle und finanzielle Unterstützung bei der Durchführung sportlicher Aktivitäten. Die Förderung betrifft sowohl den Leistungssport als auch den Breitensport.
Die Bewirtschaftung der Förderpositionen II.2 bis II.7. erfolgt durch den KreisSportBund Paderborn e.V. Für die Förderposition II.1 ist das Schul- und Sportamt des Kreises Paderborn zuständig.
Für die Positionen II.2 bis II.7 reichen Sie Ihren Förderantrag bis zum 31.03.2023 bei uns per E-Mail oder postalisch (KreisSportBund Paderborn e.V., Am Bischofsteich 42, 33102 Paderborn) ein.
Sportvereine, die sich im Rahmen des Bundesprogramms „Integration durch Sport“ für die Integrationsarbeit im und durch Sport engagieren, werden als Stützpunktvereine bezeichnet.
Wenn Sie eine Förderung im Rahmen des Programms erhalten möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit unserer Fachkraft auf. In einem Beratungsgespräch werden die Möglichkeiten und formalen Anforderungen einer Zusammenarbeit geklärt.
Die Förderung beinhaltet Gelder zwischen 500 € und 5000 € pro Jahr sowie die Möglichkeit zur Beratung und Netzwerkgestaltung durch die Fachkraft "Integration durch Sport".
Übernehmen Menschen mit Migrationshintergrund Funktionen in Sportvereinen, fördert das die interkulturelle Öffnung. Zum Beispiel wird der Verein dadurch attraktiver für andere Menschen mit Migrationshintergrund. Bei erfolgreichem Abschluss der Übungsleiter-, Trainer-C- oder Sporthelfer-Qualifizierung können sich Menschen mit Migrationshintergrund die Kosten durch das Kommunale Integrationszentrum Kreis Paderborn erstatten lassen.
Die Voraussetzungen sind:
- Du bist aktives Mitglied in einem Sportverein im Kreis Paderborn und
- Du bist mindestens 13 Jahre alt
Die Ansprechpartnerin ist Frau Böing:
E-Mail: boeinge@kreis-paderborn.de
Telefon: 05251 308-4638
Gemeinnützige Sportorganisationen, die über eine eigene Sportstätte verfügen oder auch einen langfristigen Pachtvertrag mit einer sog. „Dach und Fach“-Verantwortung für eine Sportstätte abgeschlossen haben, können diese mit Unterstützung des Landes NRW umfangreich modernisieren.
Gefördert werden projektbezogene Investitionsmaßnahmen ab mindestens 10.000 Euro zur Modernisierung, Instandsetzung, Sanierung, Ausstattung, Entwicklung, zum Umbau und Ersatzneubau von Sportstätten und -anlagen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf energetischer, digitaler Modernisierung, Geschlechtergerechtigkeit, der Herstellung von Barrierefreiheit bzw. -armut und auf Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen, Verletzungen und Schäden im Sport. Nicht vorgesehen ist das Geld dagegen zur Ablösung von Krediten oder zum Kauf von Gebäuden und Grundstücken.
Je Kommune in NRW steht bis zum Jahr 2022 einmalig der fünffache Betrag der kommunalen Sportpauschale des Jahres 2018 zur Verfügung. Sportvereine wenden sich mit ihrem Projektvorhaben an ihren jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindesportverband. Beratungen zum Programm bzw. Fragen beantwortet auch gerne unser KreisSportBund.
Nach Einreichung der Projektskizze über das Förderportal des LSB NRW erfolgt eine Vorprüfung und Empfehlung durch den Stadt- bzw. Gemeindesportverband und eine abschließende Prüfung durch die Staatskanzlei des Landes NRW. Einen Zuwendungsbescheid erhält der Sportverein dann durch die NRW.BANK als zuständige Bewilligungsbehörde.
Förderrichtlinie Moderne Sportstätte
Präsentation Infoveranstaltung Moderne Sportstätte
Mit dem Programmaufruf „Moderne Sportstätte 2022“ vom 20. September 2019 wurde die Umsetzungsphase des insgesamt 300 Mio. EUR umfassenden Landesprogramms zur Förderung von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an vereinseigenen Sportanlagen in Nordrhein-Westfalen gestartet. Seinerzeit wurde im Programmaufruf festgelegt, dass die Baumaßnahmen der Sportvereine gemäß Ziffer V. des Programmaufrufes spätestens am 30.06.2023 durch die Vorlage des Verwendungsnachweises bei der NRW.BANK abgeschlossen sein müssen.
Wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie und der aktuellen konjunkturelle Situation am Baumarkt, die durch Preissteigerungen und fehlende Kapazitäten zur Umsetzung von Baumaßnahmen geprägt ist, hat die Staatskanzlei entschieden, die oben genannte Frist im Programmaufruf um ein Jahr auf den 30.06.2024 zu verschieben.
Die Förderentscheidungen der SSV/ GSV-Vertreter*in sind bereits vorgenommen worden. Es können keine Anträge mehr gestellt werden.
Das Förderprogramm wird im Jahr 2023 umfassend evaluiert. Über eine Fortführung kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden.
Das Sonderurlaubsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen besagt, dass bis zu acht Arbeitstage pro Jahr als unbezahlter Sonderurlaub möglich sind. Arbeitnehmer/-innen, die ehrenamtlich in der Jugendhilfe tätig sind, können somit eine Erstattung des Verdienstausfalls für die leitende und helfende Tätigkeit beantragen, die beispielsweise in Jugendferienlagern, bei Jugendreisen, Jugendsportveranstaltungen oder internationalen Jugendbegegnungen ausgeübt wird. Derzeit profitieren fast 1.000 Personen pro Jahr von der Möglichkeit einer solchen Erstattung. Wer sich als Arbeitnehmer/-in in den genannten Bereichen freiwillig engagiert und dafür unbezahlten Sonderurlaub nimmt, kann sich den Verdienstausfall (rund 80 Prozent des Bruttogehalts) erstatten lassen!
Weitere Details erhalten Sie bei der Sportjugend NRW.
Das Förderprogramm "Bildungsscheck" gibt es seit 2006 in Nordrhein-Westfalen.
Mit dem Programm ermöglicht das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) finanzielle Unterstützung für Einzelpersonen (im Besonderen für Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige), die an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen möchten und diese selbst finanzieren.
Im sogenannten "betrieblichen Zugang" können Unternehmen eine finanzielle Unterstützung erhalten, die für ihre Beschäftigten eine berufliche Weiterbildung realisieren möchten.
Der Bildungsscheck verfolgt damit das Ziel, Personen dabei zu unterstützen, ihre Beschäftigungsfähigkeit durch lebensbegleitendes Lernen zu verbessern. Gleichzeitig trägt er dazu bei, dass Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit durch gut qualifizierte Beschäftigte stärken können. Auch die Außenstelle Paderborn des Sportbildungswerkes erkennt den Bildungsscheck an. Sie können Ihn im Rahmen der angebotenen Aus- und Fortbildungen bei uns einlösen.
Weitere Informationen zum Bildungsscheck finden Sie hier
Um das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung zu stärken, stellt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen 300mal 2.000 Euro bereit. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat das Förderprogramm entwickelt, um lokale Initiativen bei der Umsetzung von Inklusion zu unterstützen.
Gefördert werden können Maßnahmen und Projekte zur Verbesserung der Barrierefreiheit und zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, z.B. Veranstaltungen, Publikationen, Ausstellungen, Aktivitäten im Kontext von Digitalisierung, Öffentlichkeitsarbeit oder Fortbildungen. Dabei sind natürlich die während der Corona-Pandemie landesweit geltenden Regeln zu beachten.
Anträge können nur bis zum 30. September eines Jahres gestellt werden. Eine Antragstellung ist daher erst wieder ab dem 1. Februar 2023 online über das Antragsportal möglich.
Die Förderrichtlinien und weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW.
Klima.Sieger - Sparen, sanieren, schützen – unter diesem Motto startet Westfalen Weser in diesem Jahr bereits zum fünften Mal einen Wettbewerb für Vereine in unserer Region. Ziel des Wettbewerbs ist es, Vereine in ihrem ehrenamtlichen Engagement für den Klimaschutz und die Energieeffizienz vor Ort finanziell und mit KnowHow zu unterstützen. Preisgelder von bis zu 25.000 Euro winken den Gewinnern.
Hier weitere Informationen.
Ansprechpartner

Lukas Schäfers
Vereinsberatung/ -service
Integrationsfachkraft
Kinder- und Jugendverbandsarbeit
Assistenz des Vorstands