Neue Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport ab dem 01.01.2022

Bild: LSB NRW / Andrea Bowinkelmann

Die BAR-Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining wurde überarbeitet und zum 01.01.2022 eingeführt. Hierdurch ergeben sich einige Änderungen bei der Durchführung und Anerkennung von Rehabilitationssportangeboten.

Dazu zählt unter anderem, dass der Rehasport im Freien auch über die coronabedingten Sonderregelungen auf einer geeigneten Fläche durchgeführt werden darf. Bei der Durchführung von Herzsport ist beachten, dass fortan das Training auf dem Ergometer untersagt ist. Des Weiteren muss auch für den Rehasport nun eine verpflichtende pauschale Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Alle weiteren Änderungen und Informationen sind hier zu finden.