Kreis Paderborn in "Inzidenzstufe 2" – Weitere Öffnungen auch für den Sport möglich

Mit der am 01.06.2021 veröffentlichten Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit & Soziales (MAGS) ist nun bestätigt worden, dass der Kreis Paderborn ab dem 03.06.2021 in die 2. Inzidenzstufe fällt. Grund ist die konstant zwischen 50 und 35,1 liegende 7-Tages Inzidenz im Kreis Paderborn.

Durch die Einstufung in die „Inzidenzstufe 2“ sind auch im Sport weitere Öffnungen erlaubt. Eine Übersicht zu den aktuellen Regelungen finden sie hier. 

Besonders die Testpflicht hat bei vielen ein großes Fragezeichen hinterlassen. Grundsätzlich sind Tests aus anerkannten Testzentren oder begleitete Selbsttests (jeweils mit schriftlicher Bestätigung) notwendig. Reine persönliche Selbsttests reichen nicht aus! Nach der Neuregelung der Schultestungen sollen Schüler*innen nun auch schriftliche Testbescheinigungen durch die Schulen erhalten und diese dann zur Teilnahme am Vereinssport vorlegen können. Folgende Tabelle bietet eine Orientierungshilfe wann, welche Personengruppe einen Negativtest benötigt: Tabelle Testvorgaben

Desweiteren wurde die CoronaSchVo erneut angepasst. Neu ist:

Anfängerschwimmausbildung in Freibädern

Die Zahl der zugelassenen Kinder wurde von 20 Kinder auf 25 erhöht (in Schwimmhallen unverändert 10).

Umfang der Anfängerschwimmausbildung

Klargestellt wurde durch das MAGS NRW, dass unter die Anfängerschwimmausbildung auch Seepferdchenkurse und die Bronzekurse fallen.