Soforthilfe Sport für existenzgefährdete Sportvereine verlängert

© LSB NRW | Mark Hermenau www.lsb.nrw

Die Landesregierung wird auch weiterhin existenziell in Not geratene Sportvereine mit der Soforthilfe Sport unterstützen.

Die epidemiologische Entwicklung erlaubt es den Sportvereinen, ihren Sportbetrieb schrittweise wieder zu öffnen. Dennoch sind weitere finanzielle Notlagen für die Sportvereine nicht auszuschließen. Die Landesregierung wird die Soforthilfe Sport daher bis zum 30. September 2021 verlängern. Von den vom Landtag für diesen Zweck bewilligten Mitteln in Höhe von 15 Millionen Euro wurden bislang rund 12,3 Millionen Euro aus dem Rettungsschirm des Landes ausgezahlt. Mit den Hilfen konnten 842 Sportvereine vor der Zahlungsunfähigkeit bewahrt werden.

Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt, betont: „Ich bin sehr froh, dass wir mit der Soforthilfe Sport weiterhin in Not geratene Sportvereine helfen können. Das trägt dazu bei, dass wir jetzt mit Sport bewegt aus der Krise kommen.“

Der Beantragungszeitraum für die neue Förderphase startet am 16.06.2021. Die Antragsfrist für die Monate Juli/August/September 2021 endet am 15.09.2021. Sportvereine sowie Bünde und Fachverbände können ihre Anträge online über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen stellen. Vereine, die bereits eine Soforthilfe erhalten haben, sind nicht von weiteren Förderungen ausgeschlossen.