Aktuelle Informationen für den organisierten Sport

I. Neue Coronaschutzverordnung

Am 12.08.2020 ist die neue Coronaschutzverordnung in Kraft getreten. Sie hat eine Gültigkeit bis zum 31.08.2020. Für den Sport enthält sie keine Veränderungen für die Durchführung des Trainings- und Wettkampfbetriebes.

Der Landessportbund NRW hat die Leitfäden für Vereine und Trainer*innen/Übungsleiter*innen aktualisiert. Unter anderem wurden sie um Informationen ergänzt, was zu tun ist, wenn ein Coronafall im Verein auftritt.

 

II. Soforthilfe Sport in NRW bis zum 15.11.2020 verlängert

Zum zweiten Mal wurde das von der Landesregierung zur Unterstützung des Sports in NRW aufgelegte Programm „Corona-Soforthilfe Sport“ verlängert. Bisher wurden hierüber Unterstützungen in Höhe von knapp 5 Millionen Euro an mehr als 700 Vereine ausgeschüttet. Nun können bis zum 15.11.2020 weiterhin Vereine und Mitgliedsorganisationen bei Corona-bedingten Liquiditätsengpässen über das Förderportal des LSB NRW Anträge zur Unterstützung stellen. Die konkreten Unterstützungsleistungen aus dem Zehn-Millionen-Euro-Topf sind unverändert auf 50.000 Euro pro Online-Antrag sowie auf 60 Prozent des nachgewiesenen Förderbedarfs begrenzt.

 

III. Aktuelle Informationen der Spitzenverbände

Der DOSB hat auf seiner Internetseite eine mittlerweile umfangreiche Zusammenstellung von Übergangsregelungen der Spitzensportverbände angelegt. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Wettkampf- und Ligabetrieb langsam wieder anlaufen soll, gibt es hierzu bundesweit aktualisierte Konzepte, die zumindest aus sportfachlicher Sicht länderübergreifende Hilfestellungen geben. Eine Harmonisierung der gesetzlichen Vorgaben in unseren Bundesländern gibt es dagegen noch nicht.

 

IV. DOSB: Entwicklung eines allgemeinen Hygiene-Rahmenkonzeptes für Sportveranstaltungen

Auf Grund der existierenden Unsicherheiten bei der Planung und Realisierung von Veranstaltungen unter Pandemie-Bedingungen hat der DOSB die Entwicklung eines allgemeinen Hygiene-Rahmenkonzeptes für Sportveranstaltungen in Auftrag gegeben. In enger Abstimmung mit dem DOSB, dem TÜV Rheinland und einer mit Vertreter*innen von Spitzenverbänden besetzten Task Force soll ein Hygienestandard entwickelt werden, der die grundsätzlichen Leitlinien für eine verantwortbare, TÜV-gepru?fte Durchführung von Sportveranstaltungen beinhalten soll. In weiteren Schritten können sportartspezifische Ergänzungen folgen. Weitere Informationen hierzu finden Sie ebenfalls beim DOSB.

 

V. Überbrückungshilfen für den Profisport

Mit einem neu aufgelegten 200 Mio. € umfassenden Förderprogramm können (semi-)professionelle Sportvereine bzw. Unternehmen der 1. und 2. Ligen im olympischen und paralympischen Individual- und Mannschaftssport (ohne 1. und 2. Fußball-Bundesliga der Männer) Unterstützung beantragen. Die dazu vorliegenden Informationen vom 10. August haben wir Ihnen als Anlage beigefügt.

 

VI. „Heimat 2020“ – 50 Millionen Euro für gemeinnützige Vereine und Verbände

Zur Unterstützung von gemeinnützigen Vereinen und Verbänden hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen ein Sonderprogramm „Heimat 2020“ während der Corona-Lage auferlegt. 50 Millionen Euro stehen zur Unterstützung bereit. Anträge können ausschließlich online über www.mhkbg.nrw oder über die Bezirksregierung Detmold gestellt werden. Gemeinnützige Vereine können einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 Euro beantragen.