FAQ

Hier erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Sollte Ihre Frage damit nicht beantwortet werden, kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gern!

Die Ausbildung zum/zur Sportabzeichen-Prüfer/in umfasst ein theoretisches Onlinemodul sowie eine Praxisausbildung mit 15 Lerneinheiten. Die Ausbildung wird jährlich ein Mal vom KreisSportBund Paderborn angeboten.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an unsere Mitarbeiterin Frauke Sandbothe.

Stützpunktvereine, die sich im Rahmen des Bundesprogramms „Integration durch Sport“ für die Integrationsarbeit im und durch Sport engagieren, werden als Stützpunktvereine bezeichnet. Sie besitzen für die Programmumsetzung einen zentralen Stellenwert, da sie eine regelmäßige, langfristige und kontinuierliche Arbeit vor Ort gewährleisten und Integrationsstrukturen unter Einbindung des organisierten Sports schaffen und fördern. Details finden sie HIER.

Sollten Sie an einer Stützpunktförderung interessiert sein, nehmen Sie gerne Kontakt zu unserer Fachkraft "Integration durch Sport" auf.

Keine Panik, Ihre Lizenz wird Ihnen nicht sofort entzogen. Mithilfe unserer Fortbildungen können Sie Ihre Lizenz auch nach Ablaufdatum noch verlängern. 

Übungsleiter-C-Lizenzen, die zum Jahresende auslaufen, können nach folgenden Regelungen verlängert werden:

  • Im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Nach erfolgreichem Besuch einer Fortbildung mit mindestens 15 Lizenzpunkten erfolgt eine Verlängerung um weitere drei Jahre.
  • Im zweiten und dritten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Nach erfolgreichem Besuch von Fortbildungen mit einem Gesamtumfang von mindestens 30 Lizenzpunkten erfolgt eine Verlängerung um weitere vier Jahre.
  • Im vierten und fünften Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Nach erfolgreichem Besuch von Fortbildungen mit einem Gesamtumfang von mindestens 45 Lizenzpunkten erfolgt eine Verlängerung um weitere vier Jahre.
  • Bei einer Überschreitung um mehr als fünf Jahren: Neuerwerb durch Wiederholung der gesamten Ausbildung.

Allein die Mitgliedschaft in einem Sportverein bedeutet nicht automatisch, dass Sie einen Vereinsrabatt erhalten. Der Sportverein muss im Kreis Paderborn beheimatet und Mitgliedsverein des KreisSportBundes Paderborn sein.

Bitte denken Sie neben Ihrer Sportbekleidung - Turnschuhe mit heller Sohle für die Halle, im Sommer auch Outdoorschuhe - an ausreichend Getränke und Verpflegung. In 200 Meter Entfernung befindet sich aber auch ein Supermarkt. Bringen Sie außerdem ein Handtuch sowie Schreibutensilien mit.

Bei der Übungsleiter-Ausbildung ist es wichtig, dass Sie an allen Tagen anwesend sind. Die Lehrprobe dient lediglich als Lernkontrolle und wird zumeist in Teams à zwei Personen durchgeführt. Nach der Verschriftlichung der Übungsstunde wird diese auch praktisch im Lehrgang durchgeführt.

Bei einem Rücktritt von Qualifizierungsmaßnahmen fallen Stornogebühren an. Der Rücktritt ist ausschließlich unter Angabe der Lehrgangsnummer schriftlich per Post, Telefax oder E-Mail dem SportBildungswerk NRW – Außenstelle Paderborn zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Außenstelle.

Soweit bei den Zahlungsbedingungen der einzelnen Maßnahmen nicht abweichende Stornoregelungen angegeben sind, werden die nachfolgenden Stornopauschalen fällig. Die Höhe dieser Stornierungspauschalen richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts und beträgt je Teilnehmenden:

Für Maßnahmen ohne Unterkunft und Verpflegung:

  • Bis zum 14. Tag vor Beginn: 30% des Preises, jedoch mind. 25 Euro.
  • Ab dem 13. Tag vor Beginn: 90% des Preises, jedoch mind. 25 Euro.

Weitere Details entnehmen Sie unseren AGB.

Der KreisSportBund Paderborn bietet selbst keinen Rehabilitationssport an. Welcher Sportverein in Ihrer Nähe Rehasport anbietet, erfahren Sie in den Suchmaschinen des Landessportbundes NRW oder des Behinderten- und Rehabilitationssportverbandes NRW.

Weitere Informationen sowie eine Übersicht der Rehasport-Angebote in Paderborn finden Sie hier.